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Es ist soweit, wir bekommen eine Photovoltaikanlage. Sie wird eine Leistung von 2,5 kwp (Kilowattpeak) haben, was
bedeutet, dass wir im Jahr ungefähr 2200 kw/h an Strom produzieren werden.
Hierfür erhalten wir dann vom Energieversorger aufgrund des Energieeinspeisungs- gesetzes eine Vergütung von 51,8 Cent
pro kw/h. Diese Vergütung gibt es, wenn man im Jahre 2006 an das Netz geht, sie ist garantiert für 20 Jahre + das Jahr in dem man das erste Mal Strom einspeist. Mit jedem Jahr, das man später ans Netz geht, sinkt
die Vergütung um weitere 5%.
Wir werden hier über den Fortgang unserer Arbeiten berichten, die Lieferung ist für die 2. Kalenderwoche 2006 avisiert.
Wir haben die Anlage über ein KfW-Darlehen finanziert. Dort gibt es besonders günstige Zinssätze, die in unserem Fall
über eine Laufzeit von 10 Jahren festgeschrieben sind. Das Darlehen beantragt man über seine Hausbank, was eigentlich problemlos ist. Diese prüft dann in einem üblichen Verfahren, ob man noch des Geldes “würdig”
ist.
Da wir mit unserem Girokonto bei einer Online-Bank sind, haben wir den Kredit über unsere
Haus-Finanzierungs-Bank (Dresdner Bank) beantragt, da sich die Online-Bank dazu nicht in der Lage sah. Dort wollte man ein KfW-Darlehen nur im Zusammenhang mit einer Wohngebäudefinanzierung durchführen.
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